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§ 1. GÜLTIGKEIT DER BESTIMMUNGEN
Die Firma COSA LOGO - Mediengestaltung Abt. Firmenlogo.com, Inhaber:
Peter Zeilfelder (nachfolgend "Firmenlogo.com" genannt),
D-68169 Mannheim führt Ihre Leistungen ausschließlich
auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus.
§ 2. VERTRAGSABSCHLUSS
Alle angebotenen Preise sind stets freibleibend.
§ 3. VERBINDLICHKEIT EINER BESTELLUNG
3.1. Bei Bestellung der Voransicht eines angepassten Firmenlogos
erhält der Auftraggeber eine Bestätigung an die angegebene
E-Mail-Adresse. Wird der Auftrag nicht innerhalb 24 Stunden
widerrufen, gilt er als erteilt.
3.2. Die Reinzeichnung eines Firmenlogos und der Satz von Geschäftsdrucksachen
können nur mit den dafür vorgesehenen Formularen - vollständig
ausgefüllt und unterschrieben - auf dem Postweg oder per Fax bestellt
werden.
§ 4. AUFTRAGSABLAUF UND GARANTIEVEREINBARUNG
4.1. Die Voransicht eines Firmenlogos kann nur über die Internetseite
von Firmenlogo.com über die Auswahl der dort angebotenen
Optionen bestellt werden..
4.2. Änderungswünsche und weiterführende Anpassungen
können nicht berücksichtigt werden.
4.3. Die Voransicht seines angepassten Firmenlogos erhält der
Auftraggeber innerhalb 7 Tagen an die angegebene E-Mail-Adresse
gesandt.
4.4. Die Reinzeichnung seines Firmenlogos und den Satz seiner Geschäftsdrucksachen
erhält der Auftraggeber innerhalb 10 Werktagen als Dateien auf
CD per Post zugesandt.
§ 5. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
5.1. Die von Firmenlogo.com erstellten Voransichten dürfen
vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und
Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt
ist die Verwendung - auch in abgeänderter Form - für Test-Werbemaßnahmen,
auf Internetseiten, selbstgestalteten Drucksachen u.ä. Zuwiderhandlungen
verstoßen gegen das Urheberrechtsgesetz und werden strafrechtlich
verfolgt.
5.2. Die Bestellung einer Reinzeichnung stellt einen Urheberwerkvertrag
dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den
Reinzeichnungen gerichtet ist.
5.3. Alle Voransichten, Reinzeichnungen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen
den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen
im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
5.4. Damit stehen Firmenlogo.com insbesondere die urheberrechtlichen
Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
5.5. Firmenlogo.com räumt dem Auftraggeber mit Bezahlung der
Reinzeichnung die national zeitlich uneingeschränkte Nutzung
ein.
5.6. Alle angebotenen Signets werden durch Profi-Grafiker erstellt.
5.7. Firmenlogo.com übernimmt keine Gewährleistung für
die Einzigartigkeit oder Schutzfähigkeit der Wortmarken
oder Signets.
5.8. Bei patentrechtlichen Anmeldung des Firmenlogos als Warenzeichen, Geschmacksmuster
o.ä. hat der Auftraggeber die Schutzfähigkeit zu prüfen.
5.9. Ist der patentrechliche Schutz nicht möglich, entsteht
daraus kein Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz
gegenüber Firmenlogo.com.
§ 6. VERGÜTUNG
6.1. Die Vergütung für die Erstellung einer individuellen
Voransicht erfolgt auf Grundlage der auf der Internetseite
veröffentlichten Preise (neueste Fassung).
6.2. Die Vergütung für die Erstellung der Reinzeichnung,
der Konvertierung in verschiedene Datenformate, dem Satz von
Geschäftsdrucksachen und der Einräumung von Nutzungsrechten
erfolgt nach den Preisen, die auf den dafür vorgesehenen
Formularen enthalten sind.
6.3. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung
der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
6.4. Alle genannten Preise in EUR zzgl. gesetzl. MwSt. Angebot
nur für Industrie, Handel und Gewerbe. Irrtümer und Änderungen
vorbehalten.
§ 7. ABNAHME UND FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG
7.1. Durch die Bestellung der Vollversion eines Firmenlogos gilt
die auf dem Formular abgebildete Voransicht als abgenommen.
7.2. Die Vergütung erfolgt per Bankeinzug.
7.3. Unrechtmäßig eingezogene Beträge kann der Auftraggeber
innerhalb 6 Wochen zurückholen.
7.4. Die Vergütung für die Voransicht wird mit dem Versand
per E-Mail fällig.
7.5. Die Vergütung für die Erstellung der Reinzeichnung,
der Konvertierung in verschiedene Datenformate, dem Satz von
Geschäftsdrucksachen und der Einräumung von Nutzungsrechten
wird mit dem Versand per Post fällig.
7.6. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Rückbuchung fälliger
Beträge durch den Auftraggeber kann Firmenlogo.com Verzugszinsen
in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.
§ 8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1. Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend den auf den
Bestellformularen angegebenen Preisen rein netto ohne Abzüge
fällig.
§ 9. EIGENTUMSVORBEHALT
Mit dem Erwerb der Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch
Eigentumsrechte übertragen.
§ 10. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGEL
10.1. Firmenlogo.com verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
10.2. Firmenlogo.com verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung
zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.
10.3. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit)
kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend
machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder
im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages
verlangen.
10.4. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen
nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Firmenlogo.com geltend
zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
§ 11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden,
die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind,
außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Im Übrigen haftet Firmenlogo.com bei Verletzung von Nebenpflichten
oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 12. DIGITALE DATEN
Der Auftraggeber erhält die Reinzeichnung seines Firmenlogos
in verschiedenen Farbausführungen und Dateiformaten und
die Druckdateien seiner Geschäftsdrucksachen zur weiteren
Verwendung in Form von digitalen Daten auf Datenträger.
§ 13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Firmenlogo.com
im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen
Daten gespeichert, verarbeitet und ausgewertet werden. Die
Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht
an Dritte weitergegeben.
13.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mannheim, wenn der
Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen
ist. In diesem Fall Firmenlogo.com auch berechtigt, am Hauptsitz
des Auftraggebers zu klagen.
13.4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch
solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten
wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
Mannheim, den 28. April 2005
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