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§ 1. GÜLTIGKEIT DER BESTIMMUNGEN
Die Firma COSA LOGO - Mediengestaltung Abt. Firmenlogo.com, Inhaber: Peter Zeilfelder (nachfolgend "Firmenlogo.com" genannt), D-68169 Mannheim führt Ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus.

§ 2. VERTRAGSABSCHLUSS
Alle angebotenen Preise sind stets freibleibend.

§ 3. VERBINDLICHKEIT EINER BESTELLUNG
3.1. Bei Bestellung der Voransicht eines angepassten Firmenlogos erhält der Auftraggeber eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Wird der Auftrag nicht innerhalb 24 Stunden widerrufen, gilt er als erteilt. 
3.2. Die Reinzeichnung eines Firmenlogos und der Satz von Geschäftsdrucksachen können nur mit den dafür vorgesehenen Formularen - vollständig ausgefüllt und unterschrieben - auf dem Postweg oder per Fax bestellt werden.

§ 4. AUFTRAGSABLAUF UND GARANTIEVEREINBARUNG
4.1. Die Voransicht eines Firmenlogos kann nur über die Internetseite von Firmenlogo.com über die Auswahl der dort angebotenen Optionen bestellt werden..
4.2. Änderungswünsche und weiterführende Anpassungen können nicht berücksichtigt werden.
4.3. Die Voransicht seines angepassten Firmenlogos erhält der Auftraggeber innerhalb 7 Tagen an die angegebene E-Mail-Adresse gesandt. 
4.4. Die Reinzeichnung seines Firmenlogos und den Satz seiner Geschäftsdrucksachen erhält der Auftraggeber innerhalb 10 Werktagen als Dateien auf CD per Post zugesandt.

§ 5. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
5.1. Die von Firmenlogo.com erstellten Voransichten dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist die Verwendung - auch in abgeänderter Form - für Test-Werbemaßnahmen, auf Internetseiten, selbstgestalteten Drucksachen u.ä. Zuwiderhandlungen verstoßen gegen das Urheberrechtsgesetz und werden strafrechtlich verfolgt.
5.2. Die Bestellung einer Reinzeichnung stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Reinzeichnungen gerichtet ist.
5.3. Alle Voransichten, Reinzeichnungen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
5.4. Damit stehen Firmenlogo.com insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
5.5. Firmenlogo.com räumt dem Auftraggeber mit Bezahlung der Reinzeichnung die national zeitlich uneingeschränkte Nutzung ein.
5.6. Alle angebotenen Signets werden durch Profi-Grafiker erstellt.
5.7. Firmenlogo.com übernimmt keine Gewährleistung für die Einzigartigkeit oder Schutzfähigkeit der Wortmarken oder Signets.
5.8. Bei patentrechtlichen Anmeldung des Firmenlogos als Warenzeichen, Geschmacksmuster o.ä. hat der Auftraggeber die Schutzfähigkeit zu prüfen.
5.9. Ist der patentrechliche Schutz nicht möglich, entsteht daraus kein Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz gegenüber Firmenlogo.com.

§ 6. VERGÜTUNG
6.1. Die Vergütung für die Erstellung einer individuellen Voransicht erfolgt auf Grundlage der auf der Internetseite veröffentlichten Preise (neueste Fassung).
6.2. Die Vergütung für die Erstellung der Reinzeichnung, der Konvertierung in verschiedene Datenformate, dem Satz von Geschäftsdrucksachen und der Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt nach den Preisen, die auf den dafür vorgesehenen Formularen enthalten sind.
6.3. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
6.4. Alle genannten Preise in EUR zzgl. gesetzl. MwSt. – Angebot nur für Industrie, Handel und Gewerbe. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. 

§ 7. ABNAHME UND FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG
7.1. Durch die Bestellung der Vollversion eines Firmenlogos gilt die auf dem Formular abgebildete Voransicht als abgenommen.
7.2. Die Vergütung erfolgt per Bankeinzug.
7.3. Unrechtmäßig eingezogene Beträge kann der Auftraggeber innerhalb 6 Wochen zurückholen.
7.4. Die Vergütung für die Voransicht wird mit dem Versand per E-Mail fällig.
7.5. Die Vergütung für die Erstellung der Reinzeichnung, der Konvertierung in verschiedene Datenformate, dem Satz von Geschäftsdrucksachen und der Einräumung von Nutzungsrechten wird mit dem Versand per Post fällig.
7.6. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Rückbuchung fälliger Beträge durch den Auftraggeber kann Firmenlogo.com Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.

§ 8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1. Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend den auf den Bestellformularen angegebenen Preisen rein netto ohne Abzüge fällig.

§ 9. EIGENTUMSVORBEHALT
Mit dem Erwerb der Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 

§ 10. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGEL
10.1. Firmenlogo.com verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
10.2. Firmenlogo.com verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.
10.3. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
10.4. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Firmenlogo.com geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

§ 11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Firmenlogo.com bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 12. DIGITALE DATEN
Der Auftraggeber erhält die Reinzeichnung seines Firmenlogos in verschiedenen Farbausführungen und Dateiformaten und die Druckdateien seiner Geschäftsdrucksachen zur weiteren Verwendung in Form von digitalen Daten auf Datenträger.

§ 13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Firmenlogo.com im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten gespeichert, verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
13.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
13.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mannheim, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall Firmenlogo.com auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
13.4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

Mannheim, den 28. April 2005


    Alle genannten Preise in EUR zzgl. gesetzl. MwSt. – Angebot nur für Industrie, Handel und Gewerbe. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.